Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Im DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V. nehmen wir gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes.
Im Weiteren finden Sie alle Angaben zum DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V. übersichtlich und transparent dargestellt.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bad Salzungen e. V.
Hersfelder Straße 1
36433 Bad Salzungen
Sitz: Bad Salzungen
Gründungsjahr: 1990
Der Vorstand
Das Präsidium
Das Zuständigkeitsgebiet des Kreisverbandes Bad Salzungen umfasst den Altkreis Bad Salzungen. In unserem Verbandes sind 179 hauptamtliche Mitarbeiter tätig. Darüber hinaus engagieren sich ehrenamtlich Mitglieder in den Bereichen Wasserwacht, Bergwacht, Ortsgemeinschaften, Wohlfahrts- und Sozialarbeit und Jugendrotkreuz. Hier finden Sie unser Organigramm.
Einrichtungen des Kreisverbandes:
Mitgliedschaften in folgenden Verbänden / Organisationen
Mitgliedschaft im „Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V.“ seit 2023
Unsere Satzung
Unsere Grundsätze
Unser Leitbild
Unser Auftrag
Unsere Aufgaben und Ansprechpartner
Aus dem Selbstverständnis unserer Satzung und der Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Zuwendungen und Spenden sind auf der Kreisverbandsebene die erforderlichen Kontrollstrukturen vorgegeben. Diese Kontrollinstitutionen werden durch Gremien ausgefüllt, die auf unserer Satzung und eigenen Standards beruhen und wiederum auf entsprechenden Ordnungen und Regelungen gründen.
Hauptbestandteile unseres Kontrollsystems:
Der Kreisverband erhält zweckgebundene Zuwendungen und Fördermittel. Über die Verwendung dieser Mittel ist Rechenschaft über entsprechende Verwendungsnachweise abzulegen. Der Kreisverband erhält zur Finanzierung im Wesentlichen folgende Mittel:
Aus diesen Mitteln decken wir unsere Kosten. Das sind im Wesentlichen folgende:
Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfungen sicher.